Der Elternbeirat

Rechte & Pflichten

Elternversammlung

Alle Eltern der Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, bilden die Elternversammlung.

 

  • Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat.
  • Die Tageseinrichtung informiert in der Elternversammlung über
    personelle Veränderungen sowie über pädagogische und
    konzeptionelle Angelegenheiten.

 

Elternbeirat

Wird von der Elternversammlung gewählt. In der Regel werden pro Gruppe der Tageseinrichtung zwei Mitglieder für den Elternbeirat gewählt. Die frühere Bezeichnung "Elternrat" wird in der Praxis noch immer benutzt.
 

  • Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem Träger
    und der Leitung des Kindergartens.
  • Der Elternbeirat ist über personelle Veränderungen des pädagogischen
    Personals informiert.
  • Gestaltungshinweise hat der Träger hinreichend zu berücksichtigen
  • Die Leitung und der Träger informieren und hören den Elternbeirat in allen
    die Einrichtung betreffenden Angelegenheiten an.

 

Rat der Tageseinrichtung

 

Setzt sich aus Vertreter/innen des Trägers, des Personals und des Elternbeirats zusammen.

 

Beratende Funktion bei

 

  • der Festlegung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit
  • der räumlichen, sachlichen und personellen Ausstattung
  • Vereinbarungen von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.

Soweit nicht anders vereinbart ist, hat der Elternbeirat lediglich Informations- und Anhörungsrechte.

Elternbeirat Kindergartenjahr 2022/2023

 

 

"Bärenhöhle"

Frau Weymann

Frau Sachmann

 

 

"Regenbogenland"

Frau Litzkow

Frau Gutwin

 

 

"Rabennest"

Frau Jung

Herr Mahnken

 

 

"Fuchsbau"

Frau Hossein

Frau Krasovsky